Bewerber erreichen, motivieren, einstellen – wenn es gut läuft, sind das die entscheidenden Resultate Ihrer Stellenausschreibungen. Damit Sie diese Zielsetzung erreichen, heißt es zunächst einmal den 10-Punkte-Check durchzuführen:
Wie verfasst man passend für das AGG eine geschlechterneutrale Stellenanzeige ? Und welche Notwendigkeit besteht überhaupt, sich damit zu befassen? Ist es gesetzlich wirklich vorgeschrieben, die Positionsangabe in einer Stellenanzeige durch Angaben wie „m/w/d“ zu ergänzen?
Flexibel, teamfähig, motiviert, dynamisch & engagiert … die typischen Floskeln. Wer regelmäßig Stellenanzeigen analysiert, gelangt rasch zu der verblüffenden Erkenntnis, dass die Anforderungen an Stellenbewerber sich in ganz unterschiedlichen Unternehmen und Branchen gleichen wie ein Ei dem anderen. „Flexibel, teamfähig, motiviert“ soll er (oder sie) sein, über „gute“, besser noch „ausgezeichnete Kenntnisse“ in Was-auch-immer verfügen, zu den Besten seines Jahrgangs gehören, ach, und wenn er oder sie dann noch etwas Berufserfahrung mitbrächte, sich aber mit der Juniorposition abfinden könnte …
Wer ist attraktiver – Ihr neuer Mitarbeiter oder Ihre Stellenbeschreibung? Überflüssige Textpeinlichkeiten bei selbstgemachten Stellenanzeigen sind unnötig. Soll Ihr neuer Mitarbeiter attraktiv sein oder haben Sie eine solche Stelle zu besetzen? Sex sells, aber Attraktivität von Mitarbeitern ist außerhalb der Modebranche sicher kein Gütekriterium. Und war auch nicht wirklich gemeint, als ein Bauunternehmen unlängst nach einem „attraktiven Bauführer“ suchte.
Schon wenig Text bringt große Wirkung. Nicht allein die Gestaltung, auch der Text einer Stellenangebotes sollte professionell gefertigt werden. Für unerfahrene Texter stellen sich dabei folgende Fragen: Welcher Sprache, welcher Wortwahl bedarf eine Stellenanzeige, die Bewerber direkt erreicht? Und zwar genau jene Bewerber, die das Unternehmen erreichen will?
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