Wie verfasst man passend für das AGG eine geschlechterneutrale Stellenanzeige ? Und welche Notwendigkeit besteht überhaupt, sich damit zu befassen? Ist es gesetzlich wirklich vorgeschrieben, die Positionsangabe in einer Stellenanzeige durch Angaben wie „m/w/d“ zu ergänzen?
Stellenanzeigen und das Antidiskriminierungsgesetz – Vorsicht bei der Formulierung! Text und Bild einer Stellenanzeige müssen die Bewerber unmittelbar ansprechen, sollen aussagekräftig und attraktiv sein. Doch Vorsicht – denn eine falsche Formulierung kann dazu führen, dass Sie Schadensersatz aufgrund einer unbeabsichtigten Diskriminierung leisten müssen – selbst dann, wenn Sie am Ende keinen der Bewerber einstellen und die ausgeschriebene Stelle unbesetzt lassen. Alter, Geschlecht, Religion oder Handicap – Diskriminierung vermeiden.
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